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» Eintägiger Shisha-Verkauf in Speisegaststätte «

 Moin    Moin   aus Frankenthal,

wir haben eine Anfrage eines Gastronomen, welcher für einen Tag Shishas anbieten möchte. Hinsichtlich Brandschutz und entsprechender Nichtabgabe von Speisen in dieser Zeit bestehen keine Bedenken.

Unserer Auffassung nach wäre diese vorübergehende Erweiterung der Konzession eventuell über § 12 GastG in Form einer Gestattung abzudecken.

Allerdings sind wir uns auch bewusst, dass eine Gestattung nur aus besonderem Anlass erteilt werden kann.

Diesen Aspekt des besonderen Anlasses wollen wir vorerst außer Acht lassen und einmal in die Runde fragen, ob jemand bereits einen solch ähnlichen Fall bzw. eine andere Herangehensweise hat.

Liebe Grüße aus dem vorweihnachtlichen Frankenthal (Pfalz)
 Danke    Weißnicht  



Gepostet am 18.12.2019 um 14:27 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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