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» Die enttarnte PTB / Das Spiel 1999 und heute! «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Gruß an alle,

der ein oder andere wird nun zur Evaluierung der SpielV im Rahmen von Gesprächen und Anfragen zur Stellungnahme aufgefordert, so dass der "Rückblick" für die "Vorausschau" natürlich wieder gefordert ist.


Gruß
Meike[/quote]

10 Jahre ist dieser Post alt, auf den Tag genau. Haaaappy Birthday!

[URL=https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bericht-evaluierung-spiel
verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=3]Evaluierung der fünften Novelle der Spielverordnung(2010)[/URL]: Verheimlichung des reagierenden Spielsystems [URL=http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/020/1702037.pdf3](Der freihändigen Vergabe sei Dank?)[/URL]

Und in diesem Zusammenhang einen "vergessenen" Abschnitt aus dem Gutachten:

>>Ein anderer Bestandteil der heutigen Spielverordnung, nämlich jener, der die Chancengleichheit für jeden Einsatz vorschreibt (§ 13 Nr.1 SpielV), wird nicht mehr als erforderlich angesehen. Durch die Bestimmungen des § 33c GewO und den dazu ergangenen Urteilen ist festgelegt, dass es sich um Spielsysteme mit einem überwiegend durch den Zufall bestimmten Spielausgang handeln soll. Dieser Grundsatz in Verbindung mit § 33e GewO genügt bereits als Voraussetzung, um auch eine gewisse Gleichmäßigkeit der Gewinnchancen zu prüfen. Es ist dann lediglich noch eine Frage von in Prüfrichtlinien festzulegenden Prüftechniken, um eine hinreichende Zufälligkeit und Chancengleichheit nachzuweisen. <<



[quote][i]Original von Meike[/i]
Gruß an alle,

ich denke, dass r2d2 die zentrale Frage gestellt hat:

"Was ist zwischen 1999 und 2005 bei der PTB geschehen, dass die Erkenntnisse dieser Studie heute missachtet werden?"

oder wie mir gestern noch jemand die Frage stellte:

"Warum macht man das? Wer hat da was davon?"
[/quote]

Zu Frage 1:
Tipp: Weils zu offensichtlich wäre, habe ich diesen Zeitraum nicht in "wurdet ihr gebraintoppt" eingefügt.

Zu Frage 2:
3. Ein Vorschlag des VDAI zur Änderung der Spielverordnung
3.1 Darstellung des Vorschlages
Der Vorschlag des VDAI sieht vor, die bestehenden Regelungen der Spielverordnung in der Grundstruktur nicht zu verändern. Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen werden vorgeschlagen:
2. [B]Einführung eines maximalen Durchschnittsverlustes je Stunde[/B] von 50,00 DM +
Umsatzsteuer, d.h. zur Zeit 58,00 DM, anstelle der geforderten 15 Sekunden Mindestspieldauer.

[B]maximaler Durchschnittsverlust je Stunde = REAGIERENDES SPIELSYSTEM[/B]



Gepostet am 12.12.2019 um 21:02 von:
Benutzer: Lachschlag
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116820#post116820


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