Forum-Gewerberecht

» Straßenmusiker der selbst bespielte CDs feilbietet «

Der Verkauf von nicht selbst bespielten CD ist Handel und keine Kunst. Im Umherziehen nennt man das Reisegewerbe und die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung und damit genehmigungspflichtig (Straßenmusikanten, Grillwalker usw.)

da muss ich nicht diskutieren.

Einzig die Frage, ob die CD sichergestellt (freiwillige Herausgabe) oder beschlagnahmt (unfreiwillige Herausgabe)worden sind. Im zweiten Fall müsste eine richterliche Anordnung nachgeholt werden (§ 98 StPO).

Die Sicherheitsleistungwar auf jeden Fall nach Sachverhaltsschilderung berechtigt.

Das ist aus meiner Sicht alles, was hierzu zu sagen ist.



Gepostet am 12.12.2019 um 08:15 von:
Benutzer: J. Simon
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