Forum-Gewerberecht

» Straßenmusiker der selbst bespielte CDs feilbietet «

1. Frage: Wurden die CD sichergestellt oder beschlagnahmt?

2. Hinsichtlich der Sicherheitsleistung nach § 132 StPO scheinen alle Kriterien erfüllt, um diese von den EU-Ausländern zu erheben. Hätten wir auch so gemacht.

Es ist den Kameraden zuzumuten, eine RGK zu beantragen und sich auch um eine Sondernutzungserlaubnis zu bemühen.

Ein Platzverweis ist zwar einfacher, aber wird m.E. nicht helfen, dass die Kameraden auch an anderen Orten weiter illegal ihre Produkte verkaufen.



Gepostet am 11.12.2019 um 14:09 von:
Benutzer: J. Simon
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