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Ich kann Tanzschulen auf der Homepage der KSK unter den beitragspflichtigen Unternehmen erstmal nicht finden.

Tanzschule ist für mich Tanzschule egal welcher Tanz und damit Gewerbe.

Vielleicht sollte die gute Dame mal den Beitragsbescheid vorlegen, da ist sichrlich zu erkennen, warum die KSK sie der Beitragspflicht unterwirft.

Wäre mal interessant, die Gründe zu erfahren.

VG J. Simon



Gepostet am 11.12.2019 um 13:59 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116801#post116801


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