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Nein, für die Anforderungen für Bauartzulassungen von Geldspielgeräten ist der Bund zuständig - die Länder sind nur über ihre Zustimmung im Bundesrat involviert.

Der Rest der Glücksspiele liegt, mit geringen Ausnahmen, bei den Ländern.



Gepostet am 10.12.2019 um 23:06 von:
Benutzer: PeterSt
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