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» Gewerbeanmeldung Tanzschule Flamenco «

Eine Dame unterrichtet seit 2012 in einer Tanzschule ausschließlich Flamenco. Das Gewerbe wurde ordnungsgemäß angemeldet.
Heute wollte die Dame das Gewerbe abmelden. Die Tätigkeit wird sie jedoch weiter ausüben. Als Begründung für die Abmeldung gibt sie an, dass sie nach einem Urteil des Sozialgerichts ab dem 01.01.2018 in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen wurde. Der Flamenco wird in dem Urteil als künstlerischer Ausdruckstanz bestimmt.

Schließt denn die Aufnahme in die KSK die Pflicht zur Gewerbeanmeldung aus?

Kennt jemand Fälle in denen eine Person auch ein Gewerbe angemeldet hat, obwohl Beiträge in der KSK entrichtet werden?

Vielen Dank im Voraus!



Gepostet am 10.12.2019 um 13:52 von:
Benutzer: van.rueschen
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