Forum-Gewerberecht

» Vorgaben für Automatenspiele «

Mein "Broadcast" des Zitats mit Nachfrage nach dem Ursprung bzw. der Bitte um entsprechende Weiterleitung hat nun doch noch eine Antwort ergeben.

Demnach handelt es sich um einen geringfügig veränderten Auszug aus einem Dokument, das zwischen den Staatskanzleien der Länder zirkulierte und anscheinend, auch in Auszügen, nicht für eine Veröffentlichung gedacht war. Das könnte erklären, warum mich eine Rückfrage nach meiner Quelle erreichte, die ich in Form der [URL=https://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-17321.html]URL[/URL]
zurückgemailt habe. Eine [URL=https://metager.de/meta/meta.ger3?eingabe=%22die+durchschnittliche+Aus
zahlungsquote+je+einen+Euro+Spieleinsatz%22]Web-Suche nach einer Phrase wie "die durchschnittliche Auszahlungsquote je einen Euro Spieleinsatz"[/URL] hätte es natürlich für den Nachfragenden auch getan.

Alles in allem hätte ich vielleicht oben besser auf § 310 StGB statt auf § 63 Abs. 1 Satz 1 UrhG hinweisen sollen ...



Gepostet am 08.12.2019 um 11:15 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116771#post116771


Beitrags-Print by Breuer76