Forum-Gewerberecht

» TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! «

Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.

Dürfte einen hinreichenden Verdacht auf Verstosses gegen die Spielverordnung begründen.

Wenn dann bei Durchsuchung der Halle noch passende Geräte gefunden werden, mit Spuren die auf Gebrauch hindeuten ?

Besser natürlich 'in flagranti' erwischen und den Spieler befragen vorher er es hat.

Ob das Gerät noch der Bauartzulassung entspricht wäre wohl mit der PTB zu klären.
Meiner Meinung nach ja.

Wenn Gerät vom Vertreiber angebracht oder zur Verfügung gestellt wird,
dürfte es sich um unerlaubtes Glücksspiel handeln.

Somit Straftat.



Gepostet am 07.12.2019 um 05:55 von:
Benutzer: dieter116
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