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» 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2 «

[quote][i]Original von sunrise[/i]
[quote][i]Original von gmg[/i]

2) Wird das GSG im freigeschalteten Zustand (abends) ausgeschaltet, ist es nach dem -z. B. morgendlichen - Einschalten auch direkt wieder freigeschaltet.


Grüße[/quote]

Hallo gmg,

das ist nur logisch aus Hersteller Sicht.
Da die Branche gemerkt hat, dass keine Konsequenzen drohen, wenn die Vorgabe nicht eingehalten wird lehnt man sich noch etwas weiter aus dem Fenster.

Am Markt hält sich kaum ein Aufsteller mehr an das Gesetz (keine dauerhafte Freischaltung und Mehrfachspielverbot bei V2). Auch kein Wunder, weil bei Kontrollen der Ordnungsämter diese Vorgabe weder kontrolliert noch sanktioniert wird.

es grüßt sunrise[/quote]

Hallo sunrise,

ich bin -leider- bei Dir.

Ist ja bald wieder (2021) so weit.
Dann kann man aufzeigen, was die Branche so macht, wenn nicht 1000prozentig formuliert wird.
Der Verordnungsgeber lernt jedoch recht gut.
Sieh Dir das "Landesspielhallengesetz" NRW an.
Dann muss man halt eben ein bisschen mehr im Gesetz formulieren...

Grüße



Gepostet am 30.11.2019 um 16:12 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116721#post116721


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