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[quote][i]Original von Lachschlag:[/i]
Ist doch egal[/quote]
Ist es nicht! Nicht nur beim Glücksspiel gibt es Regeln. § 63 Abs. 1 Satz 1 UrhG besagt:

"Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes ... vervielfältigt oder verbreitet wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben."

Dabei ist der Vorschlag für ein Gesetz oder eine Verordnung, insbesondere als Bestandteil eines rechtswissenschaftlichen Diskurses, eindeutig ein "Werk" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG.



Gepostet am 30.11.2019 um 07:19 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116718#post116718


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