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Was der Kollege vermutlich sagen möchte ist, dass der Entscheidende einen Ermessensspielraum bezüglich der Bußgeldhöhe hat. Hier wird Ihnen im Ergebnis niemand einen konkreten Betrag nennen können.



Gepostet am 29.11.2019 um 11:04 von:
Benutzer: Greenhorn
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116713#post116713


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