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Die chinesische Führung geht einen weiteren Schritt im Kampf gegen das Glücksspiel im Reich der Mitte. In dieser Woche veröffentlichte das Ministerium für Kultur und Tourismus eine Erklärung, nach der Unterhaltungsgeräte keinerlei Verbindung zum Glücksspiel aufweisen dürfen. Die Anordnung verbietet damit sowohl versteckte Glücksspielfunktionen in Onlinespielen als auch vermeintlich harmlose Angebote wie Greifautomaten.

Mitteilung an Verwaltungsbeamte

Wie das chinesische Kultur- und Tourismusministerium am Donnerstag bekanntgab, sind jegliche Glücksspielelemente in Spiel- und Unterhaltungselektronik in China ab Beginn des kommenden Jahres verboten. In einer bereits auf den 6. November datierten Mitteilung (Seite auf Chinesisch) wendet sich das Ministerium an die Verantwortlichen in den Behörden der Provinzen und autonomen Regionen Chinas.

Sie sollen künftig Sorge dafür tragen, dass Hersteller und Anbieter von Unterhaltungselektronik der Bevölkerung keinerlei direktes oder indirektes Glücksspiel zur Verfügung stellen.

Zwar ist das Glücksspiel abseits der beiden staatlichen Lotterien auf dem chinesischen Festland bereits seit langem illegal, dennoch scheint es die Führung in Peking für notwendig zu erachten, dem Verbot erneut Nachdruck zu verleihen.

Die chinesische Regierung machte im laufenden Jahr bereits mehrmals mit ihrem rigorosen Vorgehen gegen das Glücksspiel und übermäßiges Spielen im Allgemeinen Schlagzeilen.

So gelten unter anderem seit diesem Monat neue Jugendschutzrichtlinien, die Minderjährigen eine Sperrstunde für Online-Gaming auferlegen. Video- und Internetspiele unterliegen engen Zulassungsrichtlinien, Klassiker wie Poker und Mahjong sind im Internet auch dann verboten, wenn nicht um Geld gespielt wird.

Während sich die chinesische Führung bei ihren Maßnahmen auf Jugendschutz und öffentliche Gesundheit beruft, fürchten Kritiker eine voranschreitende Kontrolle und die Beschneidung der Freiheit des Einzelnen.

Sozialistische Grundwerte und nationaler Geist

Das Ministerium plane, so die Mitteilung zum „Management von Spielunterhaltungsgeräten“, die Gaming-Entertainment-Branche zu stärken. So solle das „wachsende Bedürfnis des Volkes nach einem besseren Leben“ erfüllt werden.

Hierfür ermutige das Ministerium die verantwortlichen Unternehmen, in ihren Angeboten „aktiv die sozialistischen Grundwerte zu fördern“ sowie den „nationalen Geist“ zu reflektieren.

Konkret verboten sind laut Anordnung Herstellung, Einfuhr, Verkauf und Betrieb von elektronischen Unterhaltungsgeräten, deren Spielausgang dem Zufall überlassen ist.

In das Verbot fallen neben Spielautomaten auch jegliche Rouletteangebote. Erwähnung finden zudem die in Deutschland meist von Volksfesten bekannten Greifarm-Maschinen und die an japanische Pachinko-Automaten angelehnten Angebote.

So weisen die Verfasser der Verordnung explizit darauf hin, dass die Möglichkeit des „Abhebens von Stahlkugeln“ an Spielgeräten ebenso untersagt ist wie offene oder versteckte Funktionen, die Auszahlungen oder Transaktionen von Geldern ermöglichen.

Ebenfalls betroffen von den Regeln der Verordnung werden voraussichtlich Betreiber von Internet-Cafés sein: Stellen sie nicht sicher, dass Nutzer über ihre Computer kein Online Glücksspiel betreiben können, ist es laut Definition möglich, dass ihre Geräte als illegale Spielautomaten klassifiziert werden.

Lizensierung mit Songtexten

Wer seine Spielgeräte auf dem chinesischen Markt anbieten möchte, muss deren Inhalte künftig von der für ihn zuständigen regionalen Kultur- und Tourismusbehörde auf Herz und Nieren prüfen lassen. Hierfür müssen unter anderem mindestens ein Bild des Gerätes, das dessen gesamte Erscheinungsbild darstellt, sowie Erläuterungen zu Prozessen und Backoffice eingereicht werden.

Das Ministerium fordert zudem zur Lizensierung auch die Auflistung jeglicher verwendeter Audio- und Videodateien. Die Nennung der Lieder mit Namen und Interpret ist dabei nicht ausreichend. Zusätzlich müssen die Antragsteller Transkripte der Liedtexte zur Verfügung stellen. Bei fremdsprachiger Musik sowohl im Original als auch in chinesischer Übersetzung.

Weiterhin sind lizensierte Hersteller von Spielunterhaltungsgeräten künftig dazu verpflichtet, Vollzeitmitarbeiter zu beschäftigen, die sich der internen „Selbstüberprüfungsarbeit“ zur garantierten Umsetzung der Vorgaben widmen. Wer gegen die Auflagen verstößt, muss laut offizieller Mitteilung mit empfindlichen Konsequenzen rechnen: Es droht ein Platz auf der schwarzen Liste des Kulturministeriums und damit das Ende der geschäftlichen Tätigkeit.

Verwaltungsmitarbeiter zur Rechenschaft ziehen

Strafen drohen auch regionalen Verwaltungsmitarbeitern, die die Überprüfung nicht im Sinne des Ministeriums in Peking vollziehen. Dies teilt Artikel 25 der veröffentlichten Verordnung mit:

Wenn die Mitarbeiter der Kultur- und Tourismusverwaltung ihre Befugnisse missbrauchen, ihre Pflichten vernachlässigen oder bei der Überprüfung des Inhalts von Spielunterhaltungsgeräten für Missstände verantwortlich sind, werden sie gesetzlich zur Rechenschaft gezogen.

Die Verordnung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Danach gewährt das Ministerium eine Übergangszeit von voraussichtlich max. 60 Tagen. Die Mitteilung des Ministeriums für Kultur und Tourismus endet mit dem Hinweis, dass es nach Umsetzung der Maßnahmen keine weiteren Veröffentlichungen mehr zum Thema geben werde.

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ei-unterhaltungselektronik-31726/[/URL]



Gepostet am 29.11.2019 um 09:37 von:
Benutzer: schindel
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