Forum-Gewerberecht

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Hi,

die verspätete Gewerbeanmeldung ist ja nach § 146 Abs. 2 GewO eine Ordnungswidrigkeit und wird nach Abs. 3 mit bis 1000€ Bußgeld geahndet.

Mit welchem Bußgeld muss man rechnen, wenn die Anmeldung 6-7 Monate zu spät erfolgt? Kann man irgendetwas tun, um das Bußgeld abzumindern? Die Anmeldung auf Eigeninitiative ist für diese Woche geplant...

Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen, danke.



Gepostet am 27.11.2019 um 22:51 von:
Benutzer: Akainu
Der Original-Beitrag :
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