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» Ausstellung - Vielzahl von Ausstellern «

   

Bei einer Ausstellung nach § 65 GewO ist ja nicht nur die Vielzahl von Ausstellern ein Kriterium, sondern es muss ja auch ein [B]repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete [/B] ausgestellt und vertrieben oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert werden.

Ich denke kaum, dass ein einziges Unternehmen, egal wie viele Produkte oder Dienstleistungen es auf dem Markt hat, ein repräsentatives Angebot geben kann. Da fehlen doch ganz klar die Konkurrenzprodukte anderer Unternehmen am Markt.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 26.11.2019 um 15:37 von:
Benutzer: SteBa
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