Forum-Gewerberecht

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Hier möchte eine RGW-Karteninhaberin ihr Reisegewerbe für einen Monat "ruhen lassen" (Stichwort: Wechsel der Krankenkasse) und benötigt eine Bescheinigung, dass sie die Karte hier bei mir abgibt (auch kein Problem).

Sie möchte aber einen Monat später die RGW-Karte wieder ausgehändigt bekommen (was auch kein Problem wäre).

Ist das aber gewerberechtlich überhaupt möglich bzw. vorgesehen? Sie benötigt im Endeffekt eine Bescheinigung, dass sie die Karte hier zunächst abgegeben hat. Eine Gewerbe-Abmeldung kann ich ihr nicht aushändigen, da der § 14 GewO hier nicht einschlägig ist.

Mein Softwareprogramm lässt aber die Rückgabe und auch die Wiederaushändigung einer solchen Karte zu.

Ich würde in beiden Fällen (Abgabe und Wiederaushändigung) Finanzamt und BG informieren.



Gepostet am 26.11.2019 um 11:43 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
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