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» Verwaltungs GmbH «

[quote][i]Original von Fini469[/i]
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen.[/quote]

Hallo,

wird die vorstehende Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes gewählt, spricht vieles dafür, dass das Unternehmen die Komplementärs-Funktion in einer GmbH & Co. KG übernimmt. Da letztere - weil KG und damit Personengesellschaft - nicht anmelden kann, sondern eben nur die Komplementär-GmbH, müsste letztere in dem Fall ummelden. Es gilt also zu recherchieren, wer die GmbH & Co. KG sein soll und was diese genau tut.

Beste Grüße

CS



Gepostet am 21.11.2019 um 11:43 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116621#post116621


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