Forum-Gewerberecht

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Notfalls das Objekt mit allen Gerätschaften versiegeln, und beim Richter einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß beantragen.
Spätestens dann klappt es mit den Daten.

Grüße



Gepostet am 20.11.2019 um 16:29 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116604#post116604


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