Forum-Gewerberecht

» Vorgaben für Automatenspiele «

(1) Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein und für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden. Die Spielregeln und der Gewinnplan müssen leicht aufrufbar sein und für den Spieler leicht verständlich beschrieben werden.
(2) Ein Automatenspiel darf nur infolge einer entsprechenden Erklärung des Spielers beginnen. Die Erklärung muss nach Beendigung des vorherigen Spiels erfolgen. Unzulässig sind insbesondere Programmabläufe, die nach dem Ablauf des vorherigen Spiels selbstständig ein weiteres Spiel beginnen lassen und Erklärungen eines Spielers, an mehreren Spielen in Folge teilzunehmen.
(3) Einsätze und Gewinne dürfen nur in Euro und Cent erfolgen. Die Umrechnung von Geldbeträgen in andere Währungen, Punkte oder sonstige Einheiten vor, während oder nach dem Spiel oder als Ergebnis des Spiels sind unzulässig.
(4) Ein Spiel muss mindestens fünf Sekunden dauern. Ein Spiel beginnt mit der Erklärung im Sinne des Absatzes 1 und endet mit der Anzeige des Ergebnisses.
(5) Der Einsatz je Spiel darf zwei Euro je Spiel nicht übersteigen; dauert ein Spiel länger als zehn Sekunden, beträgt der maximale Einsatz je Spiel vier Euro.
(6) Ein Gewinn muss in einem vor Beginn des Spiels festgelegten Vielfachen des Einsatzes bestehen. Teile des Einsatzes oder der erzielten Gewinne dürfen nicht zu dem Zweck angesammelt werden, Gewinne für künftige Programmabläufe zu schaffen.
(7) Dem Spieler ist die Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote je einen Euro Spieleinsatz erkennbar anzuzeigen. Die Anzeige muss dort erfolgen, wo der Spieleinsatz getätigt werden kann.

Wie ich meine, recht gut formuliert!
Ist ja bald wieder Zeit zur Überprüfung der Spielverordnung.
Und nach dem Spiel ist vor dem Spiel....

Grüße



Gepostet am 20.11.2019 um 16:26 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116603#post116603


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