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 Moin   Pit,

ALLES RICHTIG!

Aber abschöpfen kann doch auch das Ordnungsamt!
Es muss lediglich die Fiskaldaten bekommen und auswerten.
Und dann kann es das Erforderliche veranlassen.
Da benötigt man zunächst nicht das Finanzamt.

Sollte es sich allerdings um einen Dauersachverhalt handeln, dann könnte wg. § 116 AO eine Anzeigeverpflichtung an das Finanzamt vorliegen.

Grüße



Gepostet am 20.11.2019 um 13:50 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116598#post116598


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