Forum-Gewerberecht

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Hallo,

eine Frage die gmg vielleicht am ehesten beantworten kann.
Wenn das OA feststellt das die vorgeschriebenen Sperrzeiten
nicht eingehalten wird (wurde), erfolgt dann auch eine unmittelbare
Informationen an die Finanzbehörde?
Gelder die durch Ordnungswidrigkeiten erwirtschaftet wurden
dürfen ja abgeschöpft werden. Und die Fiskaldatenspeicher erlauben
eine punktgenau Feststellung über Höhe und Zeitraum der widerrechtlichen erwirtschafteten Umsätze.



Gepostet am 20.11.2019 um 09:48 von:
Benutzer: Pit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116594#post116594


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