Forum-Gewerberecht

» Gewerbeummeldung (Tätigkeit) einer GmbH «

 Moin   aus Rheinhessen,
wie die Kollegen schon richtig bemerkt haben, sind die Anforderungen an die Gewerbeummeldung allein aus den Bestimmungen der GewO abzuleiten.

Seitens einer Rechtspflegerin eines Amtsgerichtes wurde ich vor einiger Zeit mal darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung des (angezeigten) Gewerbegegenstandes auf Tätigkeiten die nicht mit der Eintragung im Handelsregister vereinbar sind oder darüber hinausgehen möglicherweise die Haftungsbeschränkung einer GmbH / UG / AG für diesen Bereich aushebeln, so dass hier der Geschäftsführer haftbar gemacht werden könnte. Aber wie gesagt, das ist nicht unsere Baustelle, dafür erhalten die Registergerichte ja (hoffentlich) die Durchschläge unserer Gewerbeanzeigen.



Gepostet am 19.11.2019 um 08:10 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116589#post116589


Beitrags-Print by Breuer76