Forum-Gewerberecht

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Was gewerberechtlich zu beachten ist, steht ausschließlich in der GewO. Wir wissen ja schon, dass der steuerrechtliche Unternehmerbegriff und der gewerberechtliche Gewerbebegriff zwar eine große Schnittmenge haben, aber eben nicht immer deckungsgleich sind.

Beim HR ist der Informationswert nach außen maßgeblich.

Die Gewerbemeldung soll aber die Überwachung der Betriebe ermöglichen, was voraussetzt, dass etwaige Erlaubnispflichten, Eintragungspflichten usw. erkennbar sind. Man sieht: Die Anforderungen sind auch wieder nicht deckungsgleich.



Gepostet am 18.11.2019 um 08:33 von:
Benutzer: Civil Servant
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