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Glücklich der, in seiner Geeignetheitsbescheinigung die Anzahl von 3 Geräten bestätigt hat, da scheuen die Kommunen den Rechtsstreit und sehen von einer Reduzierungsverfügung meißt ab.
Sind aber eher Ausnahmefälle.



Gepostet am 16.11.2019 um 10:51 von:
Benutzer: Rooobert
Der Original-Beitrag :
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