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» Klarheit: Glücksspiel-Staatsvertragsentwurf verstößt gegen Grundgesetz und EG-Recht «

Stimmt! Puz-zle hat es auf den Punkt gebracht.

Schwache Argumente und ein unverständliches Rechtsbewustsein beim heutigen Wissensstand und der Rechtssprechung über Glücksspiele und Glücksspielsucht in Deutschland.

Zu den nachfolgenden Zitaten sind wohl sämtliche Erklärungen überflüssig.
[quote][b]Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof lassen staatliche Wettmonopole ausdrücklich zu.[/b]

[b]Entscheidung der Bundesländer für den neuen Glücksspielstaatsvertrag basiert auf Expertenwissen.[/b] [/quote] 

Kein Wunder wenn sich der Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg so äußert.

War Herr Dr. Friedhelm Repnik nicht auch schon mal Minister für Arbeit und Soziales des Landes Baden-Württemberg?  

[b]Auch dieser Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig ein „nationales Glücksspielgesetz ohne Ausnahmeregungen gleich welcher Art“ ist.[/b]



Gepostet am 23.02.2007 um 09:19 von:
Benutzer: anders
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