Forum-Gewerberecht

» Gewerbeummeldung (Tätigkeit) einer GmbH «

Dazu zitiere ich mal aus einem Kommentar zum GmbHG:
" ... Ziel der Regelung ist, wie auch die Eintragung ins HR nach § 10 I zeigt, vor allem nach außen den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit für die beteiligten Wirtschaftskreise hinreichend erkennbar zu machen. ... Die Angabe ... muss den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft in großen Zügen erkennen lassen und ihre Zuordnung zu einem Geschäftszweig als Sachbereich des Wirtschaftslebens bzw. eine entspr. Einordnung im nichtwirtschaftlichen Bereich ermöglichen." (Baumbach / Hueck, § 3 Rn. 7f.).
Demgegenüber ist in der Gewerbeanzeige die ausgeübte Tätigkeit [I]genau[/I] anzugeben.
Zulässig wäre lt. zitierter Kommentierung z. B. der Unternehmensgegenstand "Durchführung von Hochbaumaßnahmen sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten". Für die Gewerbeanzeige ist aber z. B. wichtig, welche konkreten Handwerksgewerbe ausgeübt werden.



Gepostet am 15.11.2019 um 07:54 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116554#post116554


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