Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

Die PV- Anlage wird aber nicht von Kunden oder Geschäftspartnern aufgesucht, um unter der dortigen Anschrift Verträge abzuschließen. Es wird dort wohl auch weder der Gewerbetreibende selbst noch irgendwelches Personal anzutreffen sein. Die Erzeugung des Stromes und seine Einspeisung ist ein rein technischer Vorgang. Bei dem genannten Spielautomaten ist ja zumindest der Spieler körperlich anwesend, aber es stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber nicht Gründe hatte, für Automaten eine eigene Anzeigepflicht (im Früheren § 14 Abs. 3) zu schaffen, weil sie eben [I]keine[/I] unselbst. Zweigstellen i. S. v. Abs. 1 sind.



Gepostet am 14.11.2019 um 14:40 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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