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Hallo,
[quote]Der Begriff der unselbständigen Zweigstelle im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO umfasst jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient[/quote], jedoch nur, wenn von dort aus unmittelbare Geschäftsbeziehungen zu Dritten unterhalten werden. Das ist bei einer PV-Anlage idR nicht der Fall.



Gepostet am 14.11.2019 um 12:49 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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