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 Moin    Moin  

ich bin da noch nicht mit ganz bei euch,was ist mit den installierte PV-Anlagen die in den anderen Bundesländer stehen ?
Der Begriff der unselbständigen Zweigstelle im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO umfasst jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient ist anzuzeigen, bestes Beispiel waren früher die Spielautomaten.


       



Gepostet am 14.11.2019 um 11:56 von:
Benutzer: marxh
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