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Hallo,

in diesen Fällen sehe ich den Aufsteller in der Pflicht. Dieser sollte alle erforderlichen Informationen haben und wissen, dass er sein drittes Gerät entfernen muss.

Sollte das Gerät noch stehen, trifft es in erster Linie den Aufsteller und nicht den Wirt.



Gepostet am 14.11.2019 um 08:06 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116517#post116517


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