Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

Vielen Dank für die unkomplizierte Zusendung, Frau Sauer.

Eine Frage beschäftigt mich noch: Die installierte PV-Anlage befindet sich auf mehreren Hallendächern, die allesamt durch den Betreiber angemietet sind.

Der Betreiber selber wohnt aber ganz und gar in einem anderen Bundesland.

Ich tendiere daher weiterhin zu einer Gewerbe-Anmeldung, frage aber, welches Gewerbeamt für die Entgegennahme der Anzeige zuständig ist. Dort, wo der Betreiber wohnt oder doch dort, wo die PV-Anlage (bzw. PV-Anlagen) installiert wurde(n)?



Gepostet am 13.11.2019 um 10:36 von:
Benutzer: Marcel Fromm
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