Forum-Gewerberecht
» 2019-11-11 Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft «
[quote][i]Original von sunrise[/i]
[quote][i]Original von petergaukler[/i]
Aufsteller wollen nicht !
das nennt man zivilen ungehorsam
[/quote]
Ich denke das nennt man eher gewerblichen Ungehorsam
Aber das wird den Unbeugsamen nichts nutzen - die Strafe folgt auf dem Fuße
[/quote]
Überprüfung der Geeignetheit?
Gewerbeuntersagung???
Grüße
Gepostet am 11.11.2019 um 16:57 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116474#post116474
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