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Hallo,

bedenkt man, dass der eigentliche Grund für das bestehen eines Gewerbeamtes, als Teilelement des Ordnungsamtes, die [I]Gefahrenabwehr[/I] ist, und bedenkt man weiter, dass § 14 vorgibt, dass man eine Erweiterung des Gewerbes als Ummeldung melden muss, so sage ich: [B]Ummeldung[/B] beim Gewerbeamt vornehmen!



Gepostet am 11.11.2019 um 09:43 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116463#post116463


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