Forum-Gewerberecht

» Erlaubnis nach § 34c GewO «

Hallo zusammen und schon mal danke für die Infos,

Zu der/den Gewerbeanmeldung/en:

Im aktuellen Fall ist offensichtlich noch keine Gewerbeanmeldung erfolgt;
in anderen Fällen lautet die Anmeldung „Der Erwerb und die Bebauung von Grundstücken sowie deren Vermietung und Verwaltung“
und „Erwerb und Bebauung von Grundstücken mit eigenen Mitteln“
und „Veräußerung von bebauten Grundstücken“ .


Grüße von Andreas



Gepostet am 08.11.2019 um 07:56 von:
Benutzer: Andreas
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116425#post116425


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