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» Erlaubnis nach § 34c GewO «

Guten Morgen zusammen,

zu folgender Fallkonstellation benötige ich mal wieder das "Schwarmwissen":

Jemand nutzt ausschließlich eigene Mittel, um ein Grundstück zu kaufen (bzw. nutzt ein eigenes Grundstück) , bebaut dies mit einem Wohnhaus (auch mit eigenen Mitteln/Geldern), und verkauft dies mit Gewinn.

U.a. mit dem Gewinn wiederholt er dies regelmäßig, d.h. er verwendet (bis zur Fertigstellung und dem anschließenden Verkauf) nur eigene Mittel.

Benötigt er eine Erlaubnis nach § 34 c GewO (Bauträger/Baubetreuer), oder ist dieses sich wiederholende Geschäftsmodell erlaubnisfrei?

Besten Dank vorab für Eure Einschätzung,

Grüße aus NRW von Andreas



Gepostet am 07.11.2019 um 10:50 von:
Benutzer: Andreas
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