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» 2019-11-11 Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft «

 Moin  

die Zeit rast und der 11. 11. 2019 kommt auf uns zu.
Ab diesem Tag ist eine Gastro-Aufstellung mit mehr als 2 GSG nicht mehr statthaft.
Die 6. Novelle der SpielV ist dann endlich an diesem Tag vollständig umgesetzt.
Alle (Übergangsfristen-)Fristen sind abgelaufen.

Es versteht sich, dass in knapp einer Woche verstärkte Begehungen der Sekundäraufstellung durch die zuständigen Behörden erfolgen werden.


Zitat on für Leipzig:
„Der Außendienst der Stadt Leipzig wird zur Einhaltung der gesetzlichen Änderungen verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet fortführen. Dies wurde in dem o. g. präventiv entsprechend bekanntgegeben. Zudem wurde seit April 2019 ein auf die geänderte Rechtsnorm hinweisender Verweis in Geeignetheitsbestätigungen i. S. d. § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) aufgenommen, um die Automatenaufsteller rechtzeitig im Vorfeld dahingehend zu sensibilisieren. Bei vorliegenden Verstößen erfolgen seitens der Stadt Leipzig Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Möglichkeiten sind hier die Ersatzvornahme (z. B. Beschlagnahme von Geldspielgeräten) und die Verhängung von Bußgeldern.“

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zigs-Spielhallen-und-Gluecksspielgeraete-kontrolliert-302502]Klick[/URL]

Ob man wohl auch über den § 284 StGB nachdenken sollte?


Grüße



Gepostet am 05.11.2019 um 07:53 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116392#post116392


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