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» zeitliche Beschränkung eines Marktes «

Hallo,

ein gewerblicher Floh- /Trödelmarktveranstalter hat mir seine Termine für 2020 mitgeteilt.

U.a. 1. Mai, Himmelfahrt, Tag der dt.Einheit und Allerheiligen (1. Nov. = Feiertag in NRW) - jeweils von 11:00 - 18:00 Uhr.

Allerheiligen wird abgelehnt da [I]Stiller Feiertag[/I] in NRW.

Was ist mit der Dauer (7 Stunden)?

Gibt es da eine zeitliche Beschränkung?

Oder könnte ein Markt auch von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr oder noch länger festgesetzt werden?

Gruß aus Wittgenstein



Gepostet am 31.10.2019 um 15:25 von:
Benutzer: Wittgensteiner
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