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» Geschäftsführerwechsel «

 Moin  
sehe ich auch so. Wir schreiben in der Regel ... xy GmbH, vertreten durch den jeweiligen Geschäftsführer.
Dann kommt in die Erlaubnis mit rein, dass ein Wechsel des Geschäftsführers anzuzeigen ist und das von dem neuen Geschäftsführer FZ und GZR-Auszug einzureichen sind (bei Gaststätten auch Unterrichtungsnachweis).
So gibt es dann auch keine Probleme.
Noch einen angenehmen Restdonnerstag,



Gepostet am 22.02.2007 um 16:32 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11633#post11633


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