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» Gewerbeummeldung (Tätigkeit) einer GmbH «

Guten Morgen in die Runde.

Ich bin erst seit kurzem im Gewerberecht als Sachbearbeiter aktiv.

Die Tätigkeit einer GmbH hat sich geändert und die Firma möchte diese jetzt gerne ändern. Meine Kollegin, zur Zeit leider krank, sagte immer, die Tätigkeit kann erst umgemeldet werden, wenn der entsprechende HR-Auszug über die Änderung der Tätigkeit vorliegt.

Ist das so korrekt?

Wenn ja, wo im Gewerberecht steht das so geschrieben? Die besagte Firma besteht nämlich akut darauf, die Tätigkeit schon vor Änderung des HR-Auszugs ummelden zu wollen.

Ich freue mich auf eure Hilfe und sage schon mal danke.

Grüße Tootall



Gepostet am 27.10.2019 um 08:43 von:
Benutzer: Tootall
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116327#post116327


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