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» Keine Ausübung mehr im Sinne § 34c «

Servus,

hinsichtlich der [COLOR=blue]Weiterbildungspflicht[/COLOR] der Makler und Verwalter habe ich meine Makler angeschrieben und behutsam darauf hingewiesen. Die Antworten hierzu sind sehr facettenreich. Teils bekomme ich schon Zertifikate und auch Anfragen, ob man das Zertifikat anerkennen würde usw.

Mich interessieren jedoch die Inhaber eines [COLOR=blue]Maklererlaubnis[/COLOR], die sich nun beruflich umorientiert haben. Zwar stehen die noch in unserer Datenbank mit der entsprechenden Erlaubnis, allerdings sind diese nicht mehr im entsprechenden Berufsbild laut ihren Aussagen tätig.

Reicht dazu eine schriftliche Erklärung in Verbindung mit der Ummeldung des Gewerbes aus oder muss da ein Bescheid erstellt bzw. die Erlaubnis geändert werden?

Wie könnte so ein Bescheid aussehen?



Gepostet am 25.10.2019 um 13:37 von:
Benutzer: domar
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