Forum-Gewerberecht

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Eine genaue Auflistung, welche Unterlagen für NRW benötigt werden, gibt es nicht. Der Kollege Boden hat schon richtig geschrieben, dass § 4 GastG hier zutrifft.

Wir verlangen Gaststättenanträgen folgende Unterlagen:
* Führungszeugnis Belegart O (für Geschäftsführer)
* Auszug Gewerbezentralregister (für GmbH + GF)
* Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (für GmbH + GF)
* Auszug aus dem Vollstreckungsportal (für GmbH + GF)
* Bescheinigung IHK (Unterrichtung Gaststättenwesen) (GF)
* Bescheinigung Gesundheitsamt Infektionsschutzgesetz (GF)
* Pachtvertrag
* Bauzeichnung
* Lageplan


Die Unterlagen werden benötigt um zu prüfen, ob der Antragsteller (und deren gesetzlicher Vertreter) gewerberechtlich zuverlässig i.S.v. § 4 GastG ist.


Noch ein kleiner Hinweis: Eine Tätigkeit kann m.E. nicht "Schank- und Speiseerlaubnis" sein.... eher "Schank- und Speisewirtschaft".
Beachte, dass nach § 2 GastG die reine Speisewirtschaft "inzwischen" erlaubnisfrei ist. Ob eine Erlaubnis nach GastG benötigt wird, ist nach § 2 zu prüfen (idR, wenn jemand Alkohol ausschenkt).

Viele Grüße
Thorsten



Gepostet am 24.10.2019 um 09:21 von:
Benutzer: thorsten.baeumer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116306#post116306


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