Forum-Gewerberecht

» Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen «

Vielen Dank führ eure Hilfe.
Ich habe einen ehemaligen Erlass gefunden der genau beschreibt, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

[URL]https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=7103
00&bes_id=2725&val=2725&ver=7&sg=0&aufgehoben=J&menu=1#NORMFUSS[/URL]

Punkt 9.1.1.

Leider ist dieser Erlass aufgehoben.
Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

Leider finde ich diese Erlassbereinigung nicht und keinen neuen Erlass, der vorschreibt, welche Unterlagen man einreichen muss.

Vielen Dank für die bisherige Hilfe.

Viele Grüße



Gepostet am 24.10.2019 um 08:17 von:
Benutzer: Alex Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116300#post116300


Beitrags-Print by Breuer76