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» Änderung des Gewerbes und Erlaubnis nach § 2 GastG «

Zusätzlich müsste jeder weitere Gesellschafter geprüft werden, sofern vorhanden. Muss aber der eine Gesellschafter der GmbH der die gleiche Person ist wie als "Einzelunternehmer" auch die komplette Prüfung nochmal neu durchlaufen? Ich male mir gerade ein Szenario aus, dass Herr Theke vor einem halben Jahr eine Gaststätte eröffnet und dann auf die Idee kommt "machse mal ne GmbH draus". Wenn ich ihm dann sage, er muss das ganze Procedere inkl. der kompletten Gebühren nochmal durchlaufen, werde ich nicht auf viel Gegenliebe treffen.      geschockt  



Gepostet am 24.10.2019 um 08:10 von:
Benutzer: Daniel Boden
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