Forum-Gewerberecht
» Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen «
Ach irgendwann wird der Begriff Trunkenbold wieder modern ;-)
Eine schöne Hilfe sind da auch die Broschüren der IHK finde ich.
Gepostet am 24.10.2019 um 07:54 von:
Benutzer: Daniel Boden
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116298#post116298
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