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» Änderung des Gewerbes und Erlaubnis nach § 2 GastG «

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zurzeit liegt eine Gewerbe-Anmeldung als Einzelunternehmen (Beispiel Herr X) vor und diese Person besitzt die Erlaubnis für eine Schank- und Speiseerlaubnis nach § 2 GastG.
(keine Gestattung sondern Schank- und Speiserlaubnis für ein Restaurant)

Jetzt ändert sich der Einzelunternehmen in eine GmbH. Die GmbH wird durch Herrn X als Geschäftsführer betrieben.Die GmbH will jetzt eine Gewerbe-Anmeldung mit folgender Tätigkeit anmelden: "Schank- und Speiseerlaubnis"

Geschäftsführer ist wie oben beschrieben der gleiche wie der Einzelunternehmer, also Person X.

Muss eine neue Schank- und Speiserlaubnis vorliegen bzw. beantragt werden? Da jetzt die GmbH das Gewerbe angemeldet hat?
Oder kann Person X die Schank-und Speiseerlaubnis behalten?

   Lg



Gepostet am 23.10.2019 um 08:36 von:
Benutzer: Alex Land
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