Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen,
da habe ich tatsächlich mal in den Landmann-Rohmer geschaut und das steht da gleich im ersten Satz tatsächlich so drin (konnte es kaum glauben).
Aber: Wenn man weiterliest, wird diese Aussage revidiert.
Eine, wie ich finde, sehr ungünstige Art der Kommentierung  Kopfkratz  


Allerdings habe ich mich schon immer gefragt, was nach der Abmeldung mit der der Haftpflichtversicherung ist, die ja Erlaubnisvorraussetzung ist.  Weißnicht  
Den Versicherungen reicht offenbar die Gewerbeabmeldung um den Vertrag zu beenden. Dann müsste die Behörde eigentlich mit wiederanmeldung des Gewerbes den Bestand der Haftpflichtversicherung prüfen. Oder?



Gepostet am 16.10.2019 um 08:46 von:
Benutzer: K.Eckhof
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116222#post116222


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