Forum-Gewerberecht

» Bewacher 2 «

Hallo,

habe diese Rechtsauffassung soeben mit Erstaunen zur Kenntnis genommen.
Allerdings besagt § 49 Abs. 2 GewO lediglich:

"Die Konzessionen und Erlaubnisse nach den §§ 30, 33a und 33i erlöschen, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat."
Von § 34a ist dort keine Rede.

Bei Friauf (§ 34a Rn. 82) heißt es demzufolge auch: "Die Erlaubnis ist personengebunden und nicht übertragbar; sie erlischt mit dem Verzicht oder dem Tode des Inhabers bzw. mit dem Wegfall der juristischen Person."



Gepostet am 16.10.2019 um 07:56 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116221#post116221


Beitrags-Print by Breuer76