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Ok, jetzt versteh ich aber immer noch nicht ob meine Aussage
"Es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern nur kostendeckendes handeln." überhaupt eine rechtliche Relevanz hat. Wir werden natürlich auf Einkaufspreise einen Aufschlag haben um überhaupt wirtschaften zu können, aber eine reine Gewinnerzielungsabsicht liegt eigentlich nicht vor.

Danke Euch!!



Gepostet am 10.10.2019 um 16:59 von:
Benutzer: Karo7
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116200#post116200


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