Forum-Gewerberecht

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Ihr wisst ja: Gewerberechtlich relevant ist nur die Frage, ob Gewinnerzielungsabsicht besteht. Nicht notwendig ist, dass diese auch anfallen.

Die Verwendung der Überschüsse ist dann gewerberechtlich irrelevant. Werden sich nicht satzungsgemäß verwendet ist dass nur noch Sache des Finanzamtes.



Gepostet am 10.10.2019 um 16:19 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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