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 Moin  ,

ich weiß, ich bin spät dran.
Aber bei mir ist gerade wieder ein Fall über den Schreibtisch gewandert...

Ein Gewerbetreibender hat seit 10 Jahren eine rechtskräftige GU und seit einem Jahr wieder ein Gewerbe angemeldet.
Die Gewerbeuntersagung kam raus, da er jetzt noch eine Gaststätte anmelden wollte.
Sowas ließe sich doch verhindern, wenn prinzipiell ein GZR Auszug bei einer Gewerbeanmeldung gefordert werden würde. Von mir aus auch nachreichen, wegen der Drei-Tages-Frist. Aber anders sind die GZR Eintragungen über GU`s doch teilweise umsonst  wut  .

Mich würde eure Meinung auf der Bundesfachtagung interessieren.

VG
EinQuantumRecht



Gepostet am 10.10.2019 um 11:52 von:
Benutzer: EinQuantumRecht
Der Original-Beitrag :
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